Was bedeutet Buchführung?Buchführung ist eine Abteilung im Unternehmen und eine Funktion, die jeder Unternehmer durchführen muss, um seine Unternehmenstätigkeit zu dokumentieren. Die Buchhaltung ist die Tätigkeit der Verbuchung von Vorgängen und der Durchführung eines Jahresabschlusses. An der Buchhaltung können ein kaufmännischer Mitarbeiter oder mehrere Mitarbeiter arbeiten. Die Arbeit in der Buchhaltung, beispielsweise von der Steuerberatungssocietät Manfred Beutler & Yvonne Wernecke GbR angeboten, ist eine hochqualifizierte Tätigkeit.Was wird in der Buchführung verbucht?Es werden Einnahmen und Umsätze gebucht, Die Aufwendungen für Material und Abschreibungen erfasst, die Mietausgaben und -einnahmen, Kreditaufwendungen und Aufwendungen für Löhne und Gehälter. In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge auf der Basis von Belegen verbucht. Mit Hilfe der Buchführung kann man den Stand des Unternehmens abbilden und hat eine Zahlenbasis als Informationsquelle.
Für wen gilt eine Buchführungspflicht?Buchführungspflicht bezeichnet die Pflicht zur doppelten Buchführung. Dazu gehört das Erstellen eines Jahresabschlusses und einer Bilanz. In der Buchführung gibt es zwei Verfahren zur Ermittlung des Gewinns: Die doppelte Buchführung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Welche Methode eingesetzt wird, hängt von 3 Faktoren ab: Die Rechtsform des Unternehmens, die Eintragung im Handelsregister und die Höhe des Jahresumsatzes. Wer muss eine EÜR erstellen?Alle Gewerbetreibende, die eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten, haben die Pflicht zur Buchführung. Außerdem sind Kommanditgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung buchführungspflichtig.
Einzelunternehmer, die einen Jahresüberschuss von 60.000 € und Umsatzerlöse von 600.000 € unterschreiten in zwei Geschäftsjahren, sind dann nicht buchführungspflichtig. Dies gilt laut §241a HGB. Es besteht aber die Pflicht, im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Gewinnermittlung durchzuführen. Diese Methode ist deutlich unaufwändiger.
Anhand der EÜR kann auch der die Steuer bestimmt werden. Wie sieht es bei Freiberuflern aus?Bei Freiberuflern ist es so, dass sie zwar keine doppelte Buchführung führen müssen, aber trotzdem ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen einer EÜR aufstellen müssen. Dabei werden die Belege sortiert und verschiedenen Erlös- und Kostenarten zusammengestellt. Häufig wird dafür eine Buchhaltungssoftware eingesetzt, mit der Belege noch einfacher sortiert, gebucht und verwaltet werden. Wie sieht die Buchführung bei Kleinunternehmern aus?Zu den Kleinunternehmern gehören Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler, die ein Jahreseinkommen von weniger als 17.500 € haben. Kleinunternehmer ist man auch bei einem Einkommen von weniger als 50.000 €, wenn im Vorjahr weniger als 17.500 € verdient wurden. Für Kleinunternehmer gibt es nach §19 UStG eine vereinfachte Umsatzsteuerregelung. Umsatzsteuer muss nicht monatlich an das Finanzamt abgeführt werden und wird auch nicht auf den Rechnungen ausgewiesen. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist aber auch hier besonders notwendig.
Was versteht man unter EÜR?Dies ist eine einfache Form der Ermittlung des Gewinns und somit geeignet für kleinere und mittlere Unternehmen. Die einfache Formel lautet Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Die Basis für die EÜR ist das Einkommenssteuergesetz. Die EÜR findet man unter § 4 Abs. 3.